Wer Heizwerttechnik will, muss handeln!

Nur noch bis zum 25. September 2015 dürfen Heiztechnikhersteller Heizwertgeräte in den Verkehr bringen – danach gelten die Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie (ErP), die EU-weit Vorgaben hinsichtlich der Effizienz von Wärmeerzeugern macht. Diese Effizienzkriterien können von Heizwertgeräten nicht mehr erfüllt werden. Damit stehen ab dem 26. September (bis auf einige, wenige Ausnahmen) nur noch Brennwertgeräte zur Verfügung.

Gibt es auch Ausnahmen von der neuen ErP-Richtlinie?

Ja, aber nur eine – im Mehrfamilienhaus mit dezentralen Wärmeerzeugern und einer typischen Schornstein-Mehrfachbelegung. Hier dürfen bei der Modernisierung weiterhin atmosphärische Heizwertgeräte (wie zum Beispiel der „atmoTEC“ von Vaillant) eingesetzt werden. Die Ausnahme betrifft reine Heizgeräte bis 10 kW und Kombi-Geräte bis 30 kW.

Alternativ kann bei einer kompletten Umrüstung ebenfalls auf eine Etagenlösung mit Brennwerttechnik gesetzt werden. Mit entsprechenden Luft-Abgas-Systemen, ist auch hier eine Mehrfachbelegung möglich. Auch der Weg von der Etagen zur Zentralheizung mit dezentralen Wohnungsstationen ist eine Option.
Als Heizungsbau-Fachinstallateur empfehlen wir, wenn möglich, einen Wechsel von der Heiz- zur Brennwerttechnik, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Energiekosten, als auch des Wärmekomforts.

Welche Technologie beim Heizgerätetausch am besten die individuellen Anforderungen erfüllt, hängt immer vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Sowohl in der Wohnungswirtschaft, als auch im Einfamilienhaus stehen mittlerweile zahlreiche, spezialisierte Lösungen für die unterschiedlichsten, objektspezifischen Voraussetzungen zur Verfügung.